Wir unterstützen grundsätzlich, dass der Kanton die kantonalen Bestimmungen zum Datenschutz an den europäischen und den bundesrechtlichen Rechtsrahmen anpasst. Uns ist es jedoch ein Anliegen, dass diese Anpassung so unbürokratisch und effizient wie möglich vorgenommen wird und die Bestimmungen verhältnismässig sind.
Für uns ist dabei entscheidend, dass nur die notwendigen Anpassungen ohne zusätzliche Bürokratie und ohne zusätzlichen Ausbau der staatlichen Strukturen umgesetzt werden. Die Schaffung neuer Stellen und einen Ausbau der personellen Ressourcen des Kantons führt zu dauerhaften Mehrkosten für den Kanton. Angesichts der angespannten finanziellen Situation des Kantons, fordern wir, dass dieser in seiner Arbeit grundsätzlich immer darauf bedacht ist, seine Ressourcen sparsam einzusetzen. Der Stellenetat ist deshalb zu plafonieren und eine Erweiterung der Aufgaben durch Digitalisierung und Prozessoptimierungen auszugleichen.
Wir erwarten zudem, dass der Kanton keine über das Bundesrecht hinausgehenden zusätzlichen Anforderungen einführt. Eine sogenannte „Gold-Plating“-Praxis lehnen wir ab. Ziel muss eine sachgerechte 1:1-Umsetzung der notwendigen Anpassungen sein.
VNL KGV SO - Stellungnahme Informations- und Datenschutzgesetz, Fragebogen