Mitglied beim KGV kann jedes Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Handel, Dienstleistung und Industrie werden.
Mitglied wird man indem man
- einem regionalen Gewerbeverein oder
- einem dem KGV angeschlossenen Berufsverband oder
- direkt dem KGV als Einzelmitglied
beitritt.
Beitragsordnung ab 2022 (beschlossen an der Präsidentenkonferenz vom 15.11.2021 in Solothurn)
Kollektivmitglieder | ||
Kategorie | Beschreibung | Jahresbeitrag |
Kat. I | Alleinmeister und Betriebe bis zu 4 Mitarbeitenden Vollzeitäquivalente / ohne Lernende |
Fr. 115.00 |
Kat. II | Betriebe mit 5 bis 10 Mitarbeitenden Vollzeitäquivalente / ohne Lernende |
Fr. 170.00 |
Kat. III | Betriebe mit 11 bis 50 Mitarbeitenden Vollzeitäquivalente / ohne Lernende |
Fr. 230.00 |
Kat. IV | Betriebe mit 51 bis 100 Mitarbeitenden Vollzeitäquivalente / ohne Lernende |
Fr. 450.00 |
Kat. V | Betriebe mit über 100 Mitarbeitenden Vollzeitäquivalente / ohne Lernende |
Fr. 800.00 |
Kat. VI | Ehren-, Frei- und Passivmitglieder der örtlichen Gewerbevereine oder der Berufsverbände (Leser des Wirtschaftsflash) | Fr. 20.00 |
Einzelmitglieder | ||
Kategorie | Beschreibung | Jahresbeitrag |
Kat. A | Einzelmitglieder | Fr. 250.00 |
Kat. B | Verbandsinstitutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die nicht Gewerbevereine oder Berufsverbände sind | Fr. 750.00 |
Kat. C | Einzelmitglieder (Bankinstitute/Versicherungs- Gesellschaften, etc. mit zwei oder mehreren Niederlassungen im Kanton, die alle dem KGV angehören) | Fr. 2'000.00 |
Kat. D | Einzelmitglieder (Bankinstitute/Versicherungs- Gesellschaften, etc. mit zwei oder mehreren Niederlassungen im Kanton), wenn nur einzelne Niederlassungen beitreten | Fr. 1'000.00 |