Der Gewerbekongress ist das oberste Organ des KGV SO. Er setzt sich aus den Delegierten der Sektionen, den Delegierten der Einzelmitglieder, den Mitgliedern der Gewerbekammer und den Ehrenmitgliedern zusammen. Der Gewerbekongress tagt alle zwei Jahre und hat alle Befugnisse, welche ihm durch die Statuten oder das Gesetz zugewiesen sind.
Insbesondere sind dies:
- a) Wahl der Präsidentin/des Präsidenten
- b) Wahl der übrigen Mitglieder des Vorstandes;
- c) Ernennung von Ehrenmitgliedern;
- d) Erledigung der ihm von der Gewerbekammer überwiesenen Geschäfte;
- e) Beschlussfassung über Anträge, welche von Verbandsorganen oder Mitgliedern gestellt werden;
- f) Beschlussfassung über alle weiteren Geschäfte, welche ihm nach Statuten zugewiesen werden,
- g) Änderung der Statuten;
- h) Auflösung des KGV SO.