Mitgliederbeiträge
Mitglied beim KGV kann jedes Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Handel, Dienstleistung und Industrie werden.
Die Mitgliedschaft erfolgt über:
- einen regionalen Gewerbeverein
- einen dem KGV SO angeschlossenen Berufs- oder Branchenverband
- eine direkte Einzelmitgliedschaft beim KGV SO
Die Mitgliederbeiträge werden durch die zuständigen Organe des KGV SO festgelegt. Die aktuell gültige Beitragsordnung finden Sie nachfolgend.
Beitragsordnung ab 2022
(beschlossen an der Präsidentenkonferenz vom 15.11.2021 in Solothurn)
| Kollektivmitglieder | ||
| Kategorie | Beschreibung | Jahresbeitrag |
| Kat. I | Alleinmeister und Betriebe bis zu 4 Mitarbeitenden Vollzeitäquivalente / ohne Lernende |
Fr. 115.00 |
| Kat. II | Betriebe mit 5 bis 10 Mitarbeitenden Vollzeitäquivalente / ohne Lernende |
Fr. 170.00 |
| Kat. III | Betriebe mit 11 bis 50 Mitarbeitenden Vollzeitäquivalente / ohne Lernende |
Fr. 230.00 |
| Kat. IV | Betriebe mit 51 bis 100 Mitarbeitenden Vollzeitäquivalente / ohne Lernende |
Fr. 450.00 |
| Kat. V | Betriebe mit über 100 Mitarbeitenden Vollzeitäquivalente / ohne Lernende |
Fr. 800.00 |
| Kat. VI | Ehren-, Frei- und Passivmitglieder der örtlichen Gewerbevereine oder der Berufsverbände (Leser des Wirtschaftsflash) | Fr. 20.00 |
| Einzelmitglieder | ||
| Kategorie | Beschreibung | Jahresbeitrag |
| Kat. A | Einzelmitglieder | Fr. 250.00 |
| Kat. B | Verbandsinstitutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die nicht Gewerbevereine oder Berufsverbände sind | Fr. 750.00 |
| Kat. C | Einzelmitglieder (Bankinstitute/Versicherungs- Gesellschaften, etc. mit zwei oder mehreren Niederlassungen im Kanton, die alle dem KGV angehören) | Fr. 2'000.00 |
| Kat. D | Einzelmitglieder (Bankinstitute/Versicherungs- Gesellschaften, etc. mit zwei oder mehreren Niederlassungen im Kanton), wenn nur einzelne Niederlassungen beitreten | Fr. 1'000.00 |