Kantonal-Solothurnischer Gewerbeverband kgv

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Leitfaden Submissionen in den Gemeinden

Am 1. Juli 2022 tritt im Kanton Solothurn das neue Beschaffungsrecht in Kraft. Es gilt für die öffentlichen Beschaffungen auf Stufe Kanton und Gemeinden und ist weitgehend mit dem Recht der übrigen Kantone und des Bundes vereinheitlicht. Als Umsetzungshilfe für das neue Beschaffungsrecht liegt ein Leitfaden vor. Erarbeitet haben diesen der Verband Solothurner Einwohnergemeinden, der Verband Bürgergemeinden und Wald Kanton Solothurn und der Kanton Solothurn in Zusammenarbeit mit dem Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverband.

Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden Submissionen.



Flüchtlinge einstellen - Informationen für Arbeitgeber

Die Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ist volkswirtschaftlich sinnvoll und notwendig. Für Unternehmen ist sie Chance und Herausforderung zugleich, denn mit entsprechender Ausbildung können vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge dazu beitragen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Kanton Solothurn, der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband und die Solothurner Handelskammer motivieren und unterstützen gemeinsam Unternehmen, die bereit sind, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Mit dem Flyer Flüchtlinge einstellen sollen Arbeitgebende und andere interessierte Personen darüber informiert werden, was bei einer Anstellung von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen zu beachten ist.