Seit dem 1. Juli 2018 gilt in der Schweiz die Stellenmeldepflicht für Berufe mit einer hohen Arbeitslosigkeit. Arbeitgeber sind verpflichtet, den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 5 Prozent Arbeitslosigkeit zu melden.
Auf den 1. Januar 2023 tritt eine neue Liste meldepflichtiger Berufsarten in Kraft. Der Check-Up 2023 basiert auf dieser neuen Liste und gibt die Meldepflicht ab dem 1. Januar 2023 an. Haben Sie ab 1. Januar 2023 eine Arbeitsstelle / Tätigkeit zu besetzen? Dann überprüfen Sie bitte die Meldepflicht mittels Check-Up 2023.
Weitere Informationen finden Sie unter arbeit.swiss